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Vereinsstatuten
Die Vereinsstatuten als PDF


Hannes Barandun
Präsident
Michaela Küchl-Rossel
Vizepräsidentin
Edi Taverna
Aktuar und Pressechef
Hermann Reiff
Revisor
Vereinsstatuten Gourmet-Club Graubünden
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1. Name und Sitz
Unter dem Namen Gourmet-Club Graubünden besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Davos Dorf.
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2. Zweck
Der Club bezweckt:
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Die Durchführung von Gourmet-Events mit kulturellem Begleitprogramm
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Den Genuss von erlesenen Speisen und edlen Weinen in auserlesenen Betrieben
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Die Pflege von Freundschaften unter den Mitgliedern
3. Mittel
Zur Ausübung des Vereinszweckes verfügt der Verein über die Beiträge der Mitglieder, welche jährlich von der Mitgliederversammlung festgelegt werden.
4. Mitgliedschaft
Aktivmitglied mit Stimmberechtigung kann jede natürliche Person werden, die ein Interesse an der Clubmitgliedschaft hat.
Aufnahmegesuche sind an den Präsidenten (die Präsidentin) zur richten.
Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
5. Erlöschen der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt:
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Durch Austritt, Ausschluss oder Tod
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Durch Nichtbezahlung des Mitgliederbeitrages
6. Austritt / Ausschluss
Ein Austritt aus dem Gourmet-Club ist jederzeit möglich. Das Austrittsschreiben (E-Mail oder Brief) muss an den Präsidenten gerichtet werden.
Ein Mitglied kann, mit fundierter Begründung, aus dem Verein ausgeschlossen werden. Der Entscheid des Ausschlusses wird vom Vorstand gefällt und mitgeteilt.
Das Mitglied kann den Ausschlussentscheid an die Generalversammlung weiterziehen.
7.Organe des Clubs
Die Organe des Clubs sind:
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Die Generalversammlung
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Der Vorstand
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Der Rechnungsrevisor (die Revisorin)
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8. Die Generalversammlung
Das oberste Organ des Clubs ist die Generalversammlung. Eine ordentliche Generalversammlung ist jährlich bis Ende Juni abzuhalten.
Sie findet jeweils vor einem Anlass des Gourmet-Clubs Graubünden statt.
Zur Generalversammlung werden die Mitglieder drei Wochen im Voraus schriftlich, unter Beilage der Traktandenliste, eingeladen.
Die Generalversammlung hat folgende Aufgaben:
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Wahl bzw. Abwahl des Vorstandes sowie des Rechnungsrevisors
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Festsetzung und Änderung der Statuten
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Abnahme der Jahresrechnung und des Revisorenberichtes
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Beschluss über das Jahresbudget
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Festsetzung des Mitgliederbeitrages
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Behandlung der Ausschlussrekurse
An der Generalversammlung besitzt jedes Mitglied eine Stimme. Die Beschlussfassung erfolgt mit einfachem Mehr.
Bei Stimmengleichheit entscheidet der Präsident.
9. Vorstand / Revisor
Der Vorstand besteht aus drei bis fünf Vorstandsmitgliedern und dem Revisor.
Der Vorstand vertritt den Club nach aussen und führt die laufenden Geschäfte.
Er wird jeweils für drei Jahre gewählt. Die nächste GV mit Wahlen findet im Jahre 2025 statt.
10. Der Revisor
Die Generalversammlung wählt einen Rechnungsrevisor, welcher die Buchführung einmal jährlich zu kontrollieren hat.
11. Haftung
Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
12. Statutenänderung
Die vorliegenden Statuten können abgeändert werden, wenn zwei Drittel der anwesenden Mitglieder dem Änderungsvorschlag zustimmen.
13. Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann mit einfacher Mehrheit der an der Generalversammlung anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
Bei einer Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an eine Institution, welche den gleichen oder einen ähnlichen Zweck verfolgt.
14. Inkrafttreten
Diese Statuten sind an der Gründungsversammlung vom 23.7.2017 angenommen worden und sind mit diesem Datum in Kraft getreten.